Steuererklärung: 5 Promille für die Bürgerkapelle

Mit der Steuererklärung kann man heuer wieder selbst über die
Zweckbestimmung eines kleinen Teiles der eingezahlten Einkommensteuer
entscheiden. Die Bürgerkapelle St. Michael Eppan hat sich deshalb wieder in
das eigens angelegte Verzeichnis eintragen lassen.
 

Steuernummer und Unterschrift genügt
Auf der Steuererklärung muss in dem dafür vorgesehenen Feld unterschrieben und
die Steuernummer der Bürgerkapelle (8000 8500 219) eintragen werden. Dasselbe
gilt für das Modell Cud.

Keine zusätzlichen Kosten
Durch die Zweckbestimmung der 8 bzw. 5 Promille entsteht dem Steuerzahler keine
höhere Steuerschuld, sondern er bestimmt lediglich, an wen ein Teil seiner
Einkommensteuer zugeführt werden soll.

Die Bürgerkapelle St. Michael Eppan würde sich freuen, wenn viele die Möglichkeit wahrnehmen würden und damit die wertvolle Tätigkeit der Bürgerkapelle, im Dienste der örtlichen Bevölkerung, finanziell unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerkapelle St. Michael Eppan
Alexander Pircher
Obmann